Pferdetransportversicherung
Den ideellen Wert Ihres Pferdes können wir nicht schützen, aber sollte es während des Be- und Entladen oder dem Transport zu einem Unfall kommen sind wir da für Sie.
Werregelmäßig mit seinem Pferde Hänger fährt, sollte sich auch über eine Transportversicherung Gedanken machen.
Egal ob gerade erst gekauft und auf dem Weg zum Heimatstall, ein Wechsel des Pensionsstalls oder die Fahrt zu Turnieren. Passieren kann immer etwas!
Das neue Pferd erschreckt sich beim Ausladen und schon ist es passiert. Es bleibt hängen und verletzt sich schwer am Bein. Hohe Tierarztkosten können die Folge sein.
Kosten die sonst durch eine Kranken- oder OP-Versicherung geleistet werden sind hier mit enthalten. Wenn die Kranken- und OP-Kosten die von Ihnen festgelegte Versicherungssumme in der Transportversicherung übersteigen, sollte eine OP-Versicherung ohne Begrenzung nach oben vorhanden sein.
Sollte Ihr neu erworbenes Pferd hierbei auch noch das geliehene Transportgut (Pferdehänger) beschädigen brauchen wir zudem eine Tierhalterhaftpflicht mit Schäden am Transportgut.
Nehmen wir einfach mal einen Versicherungsfall auseinander:
- Das Pferd erschrickt sich beim verladen. Variante 1
- Das Pferd erschrickt sich beim verladen. Variante 2
- Eigener Hänger wird beschädigt Transportversicherung
- Pferd tritt dabei eine helfende Person Tierhalterhaftpflicht
- Das Pferd selbst verletzt sich dabei bis VS Transportversicherung darüber hinaus Kranken- oder OP-Versicherung
- Geliehener Hänger wird beschädigt Tierhalterhaftpflicht mit Schäden an geliehenem Hänger
- Pferd verstirbt infolge des Unfalls Transportversicherung bis Versicherungssumme
Infos
Kosten Normaltarif
Grundprämie = 1,85 % der Versicherungssumme (max. 75.000 EUR), Mindestprämie: 119,00 EUR (inkl. Versicherungssteuer), sowie Zulagen für Westeuropa (0,85 %), Europa ohne GUS-Staaten (1,25 %) und Gefälligkeitstransporte (Zuschlag 10 % von der Grundprämie).
Kosten Kurztarif
Grundprämie = 0,70 % der Versicherungssumme (max. 75.000 EUR), Mindestprämie: 83,30 EUR (inkl. Versicherungssteuer), sowie Zulagen für Westeuropa (0,30 %), Europa ohne GUS-Staaten (1,25 %) und Gefälligkeitstransporte (Zuschlag 10 %) von der Grundprämie).
Grundlagen
Transporte von Pferden geschehen zumeist auf öffentlichen Straßen und Wegen und unterliegen diesbezüglich der StVZO und StVO und darüber hinaus besonderen Bestimmungen für die Güterversicherung (in der Fassung 1984) und den allgemeinen Futter- und Tränkebestimmungen der anerkannten Verbände. Tierschutztransportverordnung, Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz, Viehverkehrsordnung, Binnenmarkt - Tierseuchenverordnung und verschiedene Merkblätter über Aufbauten von Viehtransportfahrzeugen vervollständigen die Palette an Vorschriften.
Leistungsübersicht
- Tod oder Nottötung als Folge eines Transportmittelunfalls
- Unfall beim unmittelbaren Be- und Entladen auf das bzw. von dem Transportmittel
- Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt sowie Elementarereignisse im Zusammenhang mit dem Transport
- Entwendung, insbesondere Diebstahl des Transportmittels
- Einbruchdiebstahl in das Transportmittel und Raub
- Kosten der Heilbehandlung, als Folge eines vorgenannten Ereignisses
optional
- Ersatzleistung für den beschädigten Hänger
- Gelegentlicher Transport fremder Pferde (Gefälligkeitstransporte)