Ertragsausfall in Folge von Tierseuchen


Zusatzbaustein Ertragsschaden

Wir ersetzen bei einer gänzlichen oder teilweisen Unterbrechung des versicherten Betriebes wegen des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Pferdeseuche, Herpes, Druse in Ihrem Betrieb den dadurch nachgewiesenen Ertragsschaden.

Der Versicherungsschutz richtet sich an pferdehaltende Betriebe und/oder Reit- und Fahrvereine, Reitschulen, pferdehaltende Zucht- und Aufzuchtställe, Pferdegestüte, Beritt- und Ausbildungställe.

Versichert ist
  • Unterbrechung und/ oder die Nichtdurchführbarkeit des Betriebes
  • Absage von Pferdeleistungsprüfungen
  • Erstattung von Rücknahmen von bereits erfolgten Turniernennungen, wenn maximal drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine anzeigepflichtige Pferdeseuche, Herpes oder Druse im Umkreis von 25 km um den Veranstaltungsort festgestellt wurde.
Was ist zu beachten beim Versicherungsschutz?
  • Es gilt eine Wartezeit von einem Monat nach Antragsannahme
  • Für Reit- und Fahrvereine gilt zusätzlich: Die Erstattung des Ertragsschadens erfolgt dann, wenn es bei einer Pferdeleistungsprüfung im Umkreis von maximal 25 km zur versicherten Betriebsstätte zu einer Absage der Pferdeleistungsprüfung und/oder zur Rücknahme von bereits erfolgten Anmeldungen kommt.
  • Der Versicherer haftet für den Ertragsschaden, der, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von drei Monaten seit Eintritt des Schadenereignisses entsteht.
Wartezeit
  • 1 Monat nach Antragseingang bei der Versicherung
Hygienemaßnahmen – unser Rat

Beim Zusammentreffen vieler Pferde sollten Hygienemaßnahmen, Impfpflicht und Quarantäne eine wichtige Rolle spielen. Desto mehr Betrieb auf dem Hof herrscht, je wichtiger sind regelmäßige Hygienemaßnahmen.

Stall, Reitanlagen, Wiesen, Paddocks und Parkplätze dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Das regelmäßige Desinfizieren von Equipment und Stallungen sollte zur Routine gehören. Neben dem Wohl der Pferde sollten Sie sich auch über die finanziellen Konsequenzen bei einem Krankheitsausbruch Gedanken machen

sehr
beliebt

ab 70,00
Bruttobeitrag bei 3 Jahren

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Die Erstattung des Verlustes von Betriebseinnahmen bis maximal
3.000 € pro Versicherungsjahr

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ab 140,00
Bruttobeitrag bei 3 Jahren

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Die Erstattung des Verlustes von Betriebseinnahmen bis maximal
6.000 € pro Versicherungsjahr

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ab 210,00
Bruttobeitrag bei 3 Jahren

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Die Erstattung des Verlustes von Betriebseinnahmen bis maximal
9.000 € pro Versicherungsjahr