Die Vermögensschadenabsicherung
Seit August 2018 gilt das Modul Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung, um den Beruf des Hausverwalters überhaupt ausüben zu können. Warum? – In erster Linie sicherlich zum Schutz des Immobilieneigentümers, denn dieser kann eventuelle, durch den Verwalter herbeigeführte finanzielle Nachteile bei ihm geltend machen. Enthält beispielsweise die Nebenkostenabrechnung Fehler oder wurde bei der Immobilienübergabe ein Schaden übersehen, entsteht ein Vermögensschaden, für den der Hausverwalter verantwortlich gemacht werden kann. In einem solchen Fall springt die Vermögensschadenhaftpflicht ein und deckt die zu verantwortenden Kosten (Entschädigung der WEG) ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist oft in entsprechende Hausverwalterkonzepte eingeschlossen.
Von Wichtigkeit ist die Versicherung vor allem für:
- Unternehmen des Immobiliensektors (etwa Makler und Verwalter von privat, gewerblich und freiberuflich genutzten Immobilien)
- Wohnungseigentumsverwalter (gemäß § 27 WEG)
Was ist versichert?
Echte Vermögensschäden sind versichert. Die Haftung hierfür übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dieses Modul ist gesetzlich ausreichend, um den Beruf des
Hausverwalters ausüben zu können.